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Makler streckt Hand in die Kamera, Münzstapel vor ihm.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Die Maklercourtage ist oft einer der Hauptgründe, warum Eigentümer ihr Haus oder ihre Wohnung doch lieber selbst verkaufen möchten. Dabei entgeht ihnen aber die Chance, den Verkauf ohne Stress und Ärger zu stemmen. In vielen Fällen tragen sie die Provision außerdem nicht allein. Wir klären auf, wer was zahlt – und wann die Courtage überhaupt anfällt.

Entlastung für Käufer und Mehrbelastung für Verkäufer

Ursprünglich wurde die Maklercourtage von Eigentümern häufig an die Käufer übertragen. Dadurch stiegen die Kaufnebenkosten und somit auch die Belastung. Um dies zu entzerren, einigte sich die Große Koalition im Jahr 2019 auf eine Anpassung. So sollte künftig maximal die Hälfte der Provision vom Käufer getragen werden, wenn der Eigentümer den Makler beauftragt hat. Für Verkäufer heißt das umgekehrt: Mindestens die Hälfte der Provision muss nun von ihnen bezahlt werden. Das wurde in Form einer einheitlichen Regelung für Deutschland ab Dezember 2020 festgelegt.

Fälligkeit der Zahlung

Durch das Gesetz haben Sie als Eigentümer den Vorteil, dass durch die geringere Kaufbelastung der Interessenten wahrscheinlich schneller ein Käufer gefunden wird. Zudem können Sie sich darauf einigen, dass der Käufer für die Hälfte der anfallenden Gebühr aufkommt. Der Betrag seitens des Käufers ist jedoch erst dann einzufordern, wenn der Eigentümeranteil nachweislich bezahlt wurde. Die Courtage wird für Sie als Auftraggeber fällig, sobald der Makler die vereinbarte Leistung (= den erfolgreichen Immobilienverkauf) erbracht hat. Zahlungsziele von sieben oder 14 Tagen nach Abschluss des Immobilienvorhabens sind üblich. Mit dem Nachweis über die Bezahlung wenden Sie sich an den Käufer.

Ausnahme von der Regel

Die relativ neue Regelung rund um die Maklercourtage, die seit Ende 2020 greift, gilt jedoch nur bei Verkäufen und auch das nur im Fall der privaten Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Klassische Anlageimmobilien wie Mehrfamilienhäuser oder gewerblich genutzte Häuser und Wohnanlagen sind außen vor. Das bedeutet: Wenn Sie in diesem Bereich verkaufen möchten, können Sie die Courtage noch immer allein auf den Käufer übertragen.

Warum sich trotzdem der Makler lohnt

Die Maklerprovision kann ein Faktor sein, den Verkauf in Eigenregie zu stemmen. Doch durch den Einsatz eines Maklers ergeben sich viele Vorteile: So wird der Profi in der Regel eine breitere Käufergruppe ansprechen und mit der professionellen Wertermittlung einen realistischen Preis festlegen. Diese und weitere Faktoren wie eine raffinierte Marketingstrategie können nicht nur den Verkaufsprozess beschleunigen, sondern auch den Gewinn für den Eigentümer steigern. Außerdem sparen Sie sich unnötige Arbeit, Stress und Zeit, wenn der Makler für Sie verkauft. Die Courtage hat sich daher in den meisten Fällen schnell ausgezahlt.

Sie wünschen sich weitere Informationen zum Thema? Wir beraten Sie gerne.

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